Thüringer Landgrafen

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Landgrafen von Thüringen

Der Ursprung des Begriffes ist nicht klar; Vermutungen gehen dahin, dass es sich um ursprünglich um Grafen gehandelt hat, die ihr altes Territorium im 12. Jahrhundert im Gegensatz zu vielen anderen, die zu Vasallen eines größeren Fürsten wurden, behalten haben. Der bekannteste Landgrafentitel stammt aus Thüringen und wurde nach dem Aussterben der Landgrafen von Thüringen vom Haus Brabant in Hessen weitergeführt. Reichsrechtlich kam dem Titel Landgraf keine spezifische Bedeutung zu.

Die Landgrafen waren im Rang zwischen Graf und Herzog stehende königliche Beamte und übten außer in ihrer Landgrafschaft noch in einem weit größeren Gebiet die Wahrung des Landfriedens und das Geleitrecht aus. Seit 1181 auch im Besitz der Pfalzgrafenwürde von Sachsen, gehörten sie zu jenen 16 weltlichen Großen, die allein als weltliche Reichsfürsten galten. In der Zeit des beginnenden Verfalls der kaiserlichen Zentralgewalt sicherten sie dem Land weitgehend politische Stabilität, indem sie den thüringischen Adel zur Anerkennung ihrer Oberhoheit zwangen.

1485 werden die Markgrafschaft Meißen und die Landgrafschaft Thüringen mit Sachsen-Wittenberg zum Kurfürstentum Sachsen vereinigt.