Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Mitteldeutsche Kulturrat (MKR) pflegt mitteldeutsche Kultur, Künste und Wissenschaften, tritt mit Veröffentlichungen, Vorträgen und Veranstaltungen an die Öffentlichkeit.'''
'''Die Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat (MKR) pflegt mitteldeutsche Kultur, Künste und Wissenschaften, tritt mit Veröffentlichungen, Vorträgen und Veranstaltungen an die Öffentlichkeit.'''





Version vom 12. Oktober 2022, 15:18 Uhr

Mitteldeutscher Kulturrat

Die Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat (MKR) pflegt mitteldeutsche Kultur, Künste und Wissenschaften, tritt mit Veröffentlichungen, Vorträgen und Veranstaltungen an die Öffentlichkeit.


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Aus der SBZ bzw. DDR stammende Persönlichkeiten hatten sich in der Bundesrepublik zusammengefunden, um die „unlösbare Bindung“ aller Deutschen aufrecht zu erhalten, Trennendes zu überwinden und „Vorarbeit für das Deutschland der überwundenen Spaltung“ zu leisten. Hierfür wurde der MKR 1955 als Verein und seit 1976 als Stiftung mit Sitz in Bonn gegründet. Laut Satzung ist Zweck der Stiftung die „länderübergreifende Pflege der mitteldeutschen Beiträge zur deutschen Kultur“. Bis zur Wiedervereinigung 1990 hat die Stiftung in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder öffentlich durch Veranstaltungen und Publikationen auf die gemeinsame Geschichte und Kultur aller Deutschen hingewiesen.

Seit der Wiedervereinigung unterstützt sie vor allem die kulturellen Aktivitäten in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durch eigene Tagungen und Vorträge in den Bundesländern sowie durch Veröffentlichungen. Seit 1994 erscheint das Mitteldeutsche Jahrbuch für Kultur und Geschichte. In Aufsätzen, Gedenkartikeln, Berichten und Rezensionen wird hier ein breites Spektrum mitteldeutscher Kultur dargeboten. Seit 1995 gibt die Stiftung den Kultur Report als Vierteljahresschrift heraus. Darin wird mit dem Schwerpunkt Mitteldeutschland aktuell über kulturelle Aktivitäten in allen Bundesländern informiert.

Traditionen und Neuentwicklungen in den Bereichen Kultur und Geschichte aufmerksam zu verfolgen und damit zum wechselseitigen Verständnis zwischen den alten und den neuen Bundesländern beizutragen, sollte ein gesamtdeutsches Anliegen sein. Die Stiftung ist daher offen für die Kooperation mit anderen Stiftungen, Vereinen und weiteren Institutionen, die gleichermaßen die Vermittlung kultureller Inhalte zum Ziel haben, um damit die innere Einheit Deutschlands zu vertiefen. Die Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat beruht auf § 29 Absatz 2 des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen vom 21. März 1972 und § 4 Ziffer 2d der Westvermögen-Zuführunsverordnung vom 23. August 1974.

(Dr. Steffen Raßloff nach MKR)


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