Stiftung Thueringer Schloesser und Gaerten
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in Rudolstadt bewahrt das einzigartige Erbe des "Landes der Residenzen".
Die Schlösser und Gärten, Klöster und Burgen Europas bedeuten lehrreiche Erlebnisse und genussvolle Bildung. Thüringen ist Teil dieses reichen Schatzes und bietet dabei ein besonders dichtes Netz historischer Monumente – eine Schatzkammer höfischer Kultur. Die faszinierende Schlösserwelt Thüringens zu öffnen und ihre Geschichte zu entfalten, ist eine zentrale Aufgabe der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.
Die Stiftung sorgt für 31 der bedeutendsten Kulturdenkmale in Thüringen. Das Spektrum reicht von romanischen Klöstern und Ruinen trutziger Burgen über stattliche Residenzanlagen bis hin zu Lustschlössern und Nebenresidenzen. 14 Garten- und Parkanlagen unterschiedlicher Epochen bieten Gartenkunst am europäischen Niveau. Zur Stiftung gehören auch die von der Stadt Erfurt betriebenen Einrichtungen Schloss Molsdorf, Ruine Burg Gleichen und Wasserburg Kapellendorf sowie die Peterskirche auf der Zitadelle Petersberg.
Siehe auch: Schlösserstiftung, Geschichte Thüringens
Aktuelle Diskussion um Fusion mit Kulturstiftung Sachsen-Anhalt
Die rot-rot-grüne Landesregierung möchte die Thüringer Schlösserstiftung mit Sitz in Rudolstadt mit der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt fusionieren, wobei der Sitz der neuen "Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten" in Halle angesiedelt wäre. Hierfür stellt der Bund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Pläne haben erheblichen Widerstand hervorgerufen, da die Pflege "des wichtigsten Erbes Thüringens", seiner "historischen DNA" als Land der Residenzen, so Historiker Dr. Steffen Raßloff, außer Landes gegeben würde. Daher fordert auch die CDU Erfurt den Erhalt der Thüringer Schlösserstiftung. Hierfür wurde eigens eine Petition an den Thüringer Landtag aufgelegt, die rasch das nötige Quorum von Mitzeichnern erreichte.
Eine überraschende Wendung nahm die Entwicklung mit der Veröffentlichung von Plänen des Freistaates, sich mit der Residenzlandschaft Thüringens für das UNESCO-Weltkulturerbe zu bewerben. Dies bedeutet zugleich, dass jene "Schatzkammer" in "Zukunft keineswegs vom sachsen-anhaltinischen Halle aus verwaltet, gestaltet und vermarktet werden kann" (Thüringer Allgemeine vom 06.06.2020). Die Wahrnehmbarkeit des Kulturlandes Thüringen in Europa würde erheblich geschwächt, wobei die UNESCO in Paris kaum ein Erbe auf ihre Liste nehmen würde, dessen Pflege man an ein Nachbarbundesland abgegeben hat.
Thüringer Allgemeine vom 03.06.2020 (zum Lesen anklicken)