Verschiebung Mitgliederversammlung 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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Deshalb können am 18. April unsere Fachtagung und Mitgliederversammlung nicht stattfinden und müssen auf einen späteren, noch unbestimmten Termin verschoben werden.  
Deshalb können am 18. April unsere Fachtagung und Mitgliederversammlung nicht stattfinden und müssen auf einen späteren, noch unbestimmten Termin verschoben werden.  


Nach der Ihnen mit Nachrichtenblatt Nr. 38 – 1/2020 übermittelten Tagesordnung hat die diesjährige Mitgliederversammlung den Vorstand neu zu wählen. Da dies vorerst nicht möglich ist, bleibt der bisherige Vorstand „so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist“( § 9 Abs. 3 Satz 1 des Statuts des VGAE).
Nach der Ihnen mit Nachrichtenblatt Nr. 38 – 1/2020 übermittelten Tagesordnung hat die diesjährige Mitgliederversammlung den Vorstand neu zu wählen. Da dies vorerst nicht möglich ist, bleibt der bisherige Vorstand „so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist“ ( § 9 Abs. 3 Satz 1 des Statuts des VGAE).


Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten, sowohl bezüglich Fachtagung und Mitgliederversammlung als auch bezüglich der für den Rest des ersten Halbjahres 2020 geplanten Veranstaltungen.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten, sowohl bezüglich Fachtagung und Mitgliederversammlung als auch bezüglich der für den Rest des ersten Halbjahres 2020 geplanten Veranstaltungen.

Version vom 18. März 2020, 08:51 Uhr

Verein für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt e.V.

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Der Erfurter Geschichtsverein verschiebt Fachtagung und Mitgliederversammlung am 18. April 2020.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder,

nach dem Erlass des Thüringer Ministerpräsidenten vom 16. März 2020 werden u.a. die „Zu-sammenkünfte in Vereinen“ bis 19. April 2020 einschließlich untersagt.

Deshalb können am 18. April unsere Fachtagung und Mitgliederversammlung nicht stattfinden und müssen auf einen späteren, noch unbestimmten Termin verschoben werden.

Nach der Ihnen mit Nachrichtenblatt Nr. 38 – 1/2020 übermittelten Tagesordnung hat die diesjährige Mitgliederversammlung den Vorstand neu zu wählen. Da dies vorerst nicht möglich ist, bleibt der bisherige Vorstand „so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist“ ( § 9 Abs. 3 Satz 1 des Statuts des VGAE).

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten, sowohl bezüglich Fachtagung und Mitgliederversammlung als auch bezüglich der für den Rest des ersten Halbjahres 2020 geplanten Veranstaltungen.

Mit allen guten Wünschen und freundlichen Grüßen

gez. Heinemeyer

(Prof. Dr. Karl Heinemeyer, Vorsitzender)

Erfurt, den 17. März 2020