Erfurt älteste Universität in Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Schon für Prag und Wien als den ältesten Universitäten des Reiches gilt dies eindeutig nicht; hier beruft man sich unangefochten auf die Gründungsprivilegien von 1348 und 1365, obwohl der Lehrbetrieb erst deutlich später begann. Im Falle von Erfurt und Köln gab es erhebliche "Unterbrechungen" 1816/1994 und 1798/1919 - womit allein schon von den fünf ältesten Universitäten im Reich nur Heidelberg dieses vermeintlich "entscheidende Kriterium" erfüllen würde. | Schon für Prag und Wien als den ältesten Universitäten des Reiches gilt dies eindeutig nicht; hier beruft man sich unangefochten auf die Gründungsprivilegien von 1348 und 1365, obwohl der Lehrbetrieb erst deutlich später begann. Im Falle von Erfurt und Köln gab es erhebliche "Unterbrechungen" 1816/1994 und 1798/1919 - womit allein schon von den fünf ältesten Universitäten im Reich nur Heidelberg dieses vermeintlich "entscheidende Kriterium" erfüllen würde. | ||
Viele Traditionsuniversitäten des 15. und 16. Jahrhunderts (Würzburg 1402, Leipzig 1409, Rostock 1419, Greifswald 1456 etc.) berufen sich ausdrücklich auf ihr Gründungsprivileg. Im Falle Jenas hat dies sogar dazu geführt, dass man sich nach intensiver wissenschaftlicher Diskussion für das Privileg von 1558 entschieden hat, obwohl die Hohe Schule an der Saale praktisch schon seit 1548 existierte. Es ist also ganz überwiegend üblich, bei der Datierung der Universitäten auf deren Gründungsprivileg zurück zu greifen. Diese Sicht wird mittlerweile auch in repräsentiven Überblickdarstellungen aufgegriffen, wie | Viele Traditionsuniversitäten des 15. und 16. Jahrhunderts (Würzburg 1402, Leipzig 1409, Rostock 1419, Greifswald 1456 etc.) berufen sich ausdrücklich auf ihr Gründungsprivileg. Im Falle Jenas hat dies sogar dazu geführt, dass man sich nach intensiver wissenschaftlicher Diskussion für das Privileg von 1558 entschieden hat, obwohl die Hohe Schule an der Saale praktisch schon seit 1548 existierte. Es ist also ganz überwiegend üblich, bei der Datierung der Universitäten auf deren Gründungsprivileg zurück zu greifen. Diese Sicht wird mittlerweile auch in repräsentiven Überblickdarstellungen aufgegriffen, wie der '''[[Deutsche Geschichte|Deutschen Geschichte]]''' des Dorling Kindersley Verlages (München 2018, S. 100 f.). | ||
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Version vom 29. Dezember 2018, 12:29 Uhr
Erfurt - älteste Universität in Deutschland
Neuere Forschungen sehen Erfurt mit dem Gründungsprivileg von 1379 als älteste Universität Deutschlands vor Heidelberg.
Wer hat die älteste Universität im heutigen Deutschland? Heidelberg, so war lange Zeit die allgemeine Überzeugung. Der Jenaer Historiker PD Dr. Robert Gramsch bot 2012 eine neue Antwort an: Erfurt. Dies hat die Forschung zur frühen Universitätsgeschichte im Reich belebt.
Die Universität Erfurt galt lange Zeit als drittälteste Universität. Ein erstes päpstliches Privileg von 1379 (Foto: Stadtarchiv Erfurt) war 1389 wegen des Großen Schismas erneuert worden, worauf 1392 der Lehrbetrieb nach Heidelberg (1386) und Köln (1389) begann.
Robert Gramsch belegt jedoch, dass das Privileg von 1379 sehr wohl als "Geburtsurkunde" der Alma mater Erfordensis gelten kann. Er hat dies mit dem Buch Erfurt - Die älteste Hochschule Deutschlands. Vom Generalstudium zur Universität wissenschaftlich untermauert. Darüber hinaus verweist Gramsch auf das bis ins 13. Jahrhundert zurück reichende universitätsähnliche Generalstudium, mit dem Erfurt in jedem Falle die älteste Hochschultradition aufweist.
Die neuen Forschungsergebnisse haben eine intensive Diskussion in Gang gesetzt, wobei natürlich auch Gegenargumente ins Spiel gebracht werden. Die Erklärung der Heidelberger Universitäts-Sprecherin Marietta Fuhrmann-Koch, "entscheidendes Kriterium für das Alter von Universitäten ist nach Ansicht der meisten Experten, wie lange die Hochschule ihren Lehrbetrieb ohne Unterbrechungen aufrecht erhalten hat" (Thüringer Allgemeine vom 22.11.2012), ist so jedoch nicht haltbar. Die Ansichten hierüber sind in der Forschung zumindest geteilt.
Schon für Prag und Wien als den ältesten Universitäten des Reiches gilt dies eindeutig nicht; hier beruft man sich unangefochten auf die Gründungsprivilegien von 1348 und 1365, obwohl der Lehrbetrieb erst deutlich später begann. Im Falle von Erfurt und Köln gab es erhebliche "Unterbrechungen" 1816/1994 und 1798/1919 - womit allein schon von den fünf ältesten Universitäten im Reich nur Heidelberg dieses vermeintlich "entscheidende Kriterium" erfüllen würde.
Viele Traditionsuniversitäten des 15. und 16. Jahrhunderts (Würzburg 1402, Leipzig 1409, Rostock 1419, Greifswald 1456 etc.) berufen sich ausdrücklich auf ihr Gründungsprivileg. Im Falle Jenas hat dies sogar dazu geführt, dass man sich nach intensiver wissenschaftlicher Diskussion für das Privileg von 1558 entschieden hat, obwohl die Hohe Schule an der Saale praktisch schon seit 1548 existierte. Es ist also ganz überwiegend üblich, bei der Datierung der Universitäten auf deren Gründungsprivileg zurück zu greifen. Diese Sicht wird mittlerweile auch in repräsentiven Überblickdarstellungen aufgegriffen, wie der Deutschen Geschichte des Dorling Kindersley Verlages (München 2018, S. 100 f.).
Einen populärwissenschaftlichen Überblick bietet:
Steffen Raßloff: Erfurt. Die älteste und jüngste Universität Deutschlands. Hg. von der Universitätsgesellschaft Erfurt. Erfurt 2014 (2. Auflage 2017). (> PDF)