GIFTNOTRUF Erfurt: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit den 1960er Jahren wurde in der DDR ein Beratungsdienst bei Vergiftungsfällen durch die Institute für Pharmakologie und Toxikologie der Medizinischen Akademien und Universitäten ausschließlich für Ärzte vorgehalten. <br>
Seit den 1960er Jahren wurde in der DDR ein Beratungsdienst bei Vergiftungsfällen durch die Institute für Pharmakologie und Toxikologie der Medizinischen Akademien und Universitäten ausschließlich für Ärzte vorgehalten. <br>
Mit der Novellierung des Giftgesetzes der DDR im Jahre 1977 wurde vom Minister für Gesundheitswesen ein Zentraler Toxikologischer Auskunftsdienst am Institut für Arzneimittelwesen der DDR eingerichtet. Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Dienst zunächst durch das Bundesgesundheitsamt weitergeführt. <br>  
Mit der Novellierung des Giftgesetzes der DDR im Jahre 1977 wurde vom Minister für Gesundheitswesen ein Zentraler Toxikologischer Auskunftsdienst am Institut für Arzneimittelwesen der DDR eingerichtet. Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Dienst zunächst durch das Bundesgesundheitsamt weitergeführt. <br>  
Die jetzt am Gemeinsamen Giftinformationszentrum (GGIZ) in Erfurt beteiligten Länder haben sich auf der Grundlage einer von Thüringen 1991 vorgelegten Konzeption auf die Errichtung und Unterhaltung einer gemeinsamen, rechtlich unselbstständigen Einrichtung an der [[Medizinischen Hochschule Erfurt]] verständigt.
Die jetzt am Gemeinsamen Giftinformationszentrum (GGIZ) in Erfurt beteiligten Länder haben sich auf der Grundlage einer von Thüringen 1991 vorgelegten Konzeption auf die Errichtung und Unterhaltung einer gemeinsamen, rechtlich unselbstständigen Einrichtung an der [[Medizinische Akademie Erfurt|Medizinischen Hochschule Erfurt]] verständigt.


== Giftinformation aus Erfurt ==  
== Giftinformation aus Erfurt ==  

Version vom 7. Oktober 2012, 17:50 Uhr

Erstellt Helmut Hentschel 17:30, 7. Okt. 2012 (UTC)


Notrufnummer


GIFTNOTRUF +49-(0)361-730730 - Rund um die Uhr erreichbar -

Welche Fragen sind beim Anruf wichtig:

  • Wer ruft an ? - Name, Ort, Telefon, Praxis, Dienststelle usw.
  • Wer hat sich vergiftet ? - Alter, Körpergewicht, Geschlecht
  • Womit trat die Vergiftung ein ? - Arzneimittel, Haushaltsprodukt, Chemikalie, Droge, Pflanze, Pilze, Tier, Lebensmittel, Genussmittel
  • Wie viel wurde aufgenommen ? - Anzahl Tabl., Kaps., Tropfen; Menge einer Flüssigkeit oder einer Substanz - Verpackung mit an das Telefon bringen !
  • Wann ereignete sich die Vergiftung ?
  • Welche Erscheinungen sind aufgetreten ? - Übelkeit, Erbrechen, Husten, Benommenheit, Bewusstlosigkeit, Krämpfe usw.
  • Was wurde bereits unternommen ?

Vorgeschichte

Seit den 1960er Jahren wurde in der DDR ein Beratungsdienst bei Vergiftungsfällen durch die Institute für Pharmakologie und Toxikologie der Medizinischen Akademien und Universitäten ausschließlich für Ärzte vorgehalten.
Mit der Novellierung des Giftgesetzes der DDR im Jahre 1977 wurde vom Minister für Gesundheitswesen ein Zentraler Toxikologischer Auskunftsdienst am Institut für Arzneimittelwesen der DDR eingerichtet. Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Dienst zunächst durch das Bundesgesundheitsamt weitergeführt.
Die jetzt am Gemeinsamen Giftinformationszentrum (GGIZ) in Erfurt beteiligten Länder haben sich auf der Grundlage einer von Thüringen 1991 vorgelegten Konzeption auf die Errichtung und Unterhaltung einer gemeinsamen, rechtlich unselbstständigen Einrichtung an der Medizinischen Hochschule Erfurt verständigt.

Giftinformation aus Erfurt

Unterbringung des GGIZ 1994 in der umgebauten Radiologie III der Medizinischen Akademie Erfurt
Unterbringung des GGIZ seit 2003 im Haus 3a des HELIOS Klinikums Erfurt
Wappentafel der am GGIZ beteiligten Länder

Das Gemeinsame Giftinformationszentrum (GGIZ) der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfüllt seit seiner Indienststellung am 1. Januar 1994 ohne Unterbrechung als Beratungsdienst die Aufgaben des GIFTNOTRUFs für die beteiligten Länder. Nach der Schließung der Medizinischen Hochschule Erfurt wurde das GGIZ am HELIOS Klinikum Erfurt weitergeführt. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Zuweisung von Mitteln der beteiligten Länder, deren Anteilsverhältnis sich nach der Bevölkerungszahl richtet. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit übt die Aufsicht über das GGlZ aus.
Unter der Telefonnummer 0361-730730 erreicht der Anrufer immer einen erfahrenen Arzt oder Apotheker. Die Beratung von Vergiftungen oder Verdachtsfällen erfolgt für alle Bürger, Ärzte, Apotheker u.a. Angehörige von Heilberufen sowie für Behörden und Institutionen, die mit toxikologischen Fragen befasst sind. Seit April 2004 wird der Nachtdienst gemeinsam mit dem GIZ-Nord (Göttingen) durchgeführt. Unter http://www.ggiz-erfurt.de finden Sie weitere Informationen über die Tätigkeit des GGIZ.

Leistungen

Die Leistungen des GGIZ tangieren in weiten Bereichen die primäre und sekundäre Prävention von individuellen und kollektiven Gesundheitsgefährdungen, die aus dem Umgang mit Arzneimitteln, chemischen Stoffen und Zubereitungen (z.B. Haushaltschemikalien), giftigen Pflanzen, Tieren und Pilzen sowie legalen und illegalen Suchtmitteln resultieren. Insofern leistet das GGIZ durch die Verhinderung von Vergiftungs(un-)fällen sowie durch zielgerichtete Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Vergiftungen und Drogennotfällen einen wesentlichen Beitrag zur Daseinssorge und zur Gesundheitsförderung der Bevölkerung in den beteiligten Ländern. Insbesondere durch die ständige Erreichbarkeit (24-Stunden-Dienstbereitschaft) ist das GGIZ für die Bürger auch Ansprechpartner in Notlagen (medizinische und psychische Notsituationen), die nicht Vergiftungen betreffen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit den Mitarbeitern des ÖGD, den Sozialministerien der beteiligten Länder und dem Bundesinstitut für Risikobewertung.

Das GGIZ leistet Informations- und Aufklärungsarbeit durch telefonische Beratung, per E-Mail, durch Broschüren und Flyer, über seine Homepage und durch eigene Pressemitteilungen. Diese Leistungen haben für das Gesundheitswesen kostendämpfende Wirkungen, ohne dass durch die pharmazeutische und chemische Industrie (Verursacher) oder die GKV (Nutznießer) bisher eine Beteiligung an der Finanzierung des GGIZ erfolgt.