Novemberrevolution 1918 und Landesgruendung 1920 Thueringen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:WappenThüringen1921-33.png|170px|right]]Der 1. Mai 1920 stellt eines der Schlüsseldaten thüringischer Landesgeschichte dar. Per Reichsgesetz entstand an diesem Tag aus den sieben Kleinstaaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß das Land Thüringen als föderales Glied der Weimarer Republik. Dies war die größte politisch-administrative Veränderung in Deutschland zwischen 1866 und 1945. Das Jahr 1920 markiert darüber hinaus die Schwelle zwischen zwei Epochen der Geschichte Thüringens: der jahrhundertelangen, geradezu sprichwörtlichen Kleinstaaterei und dem modernen föderalen Land Thüringen.  
[[Datei:WappenThüringen1921-33.png|200px|right]]Der 1. Mai 1920 stellt eines der Schlüsseldaten thüringischer Landesgeschichte dar. Per Reichsgesetz entstand an diesem Tag aus den sieben Kleinstaaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß das Land Thüringen als föderales Glied der Weimarer Republik. Dies war die größte politisch-administrative Veränderung in Deutschland zwischen 1866 und 1945. Das Jahr 1920 markiert darüber hinaus die Schwelle zwischen zwei Epochen der Geschichte Thüringens: der jahrhundertelangen, geradezu sprichwörtlichen Kleinstaaterei und dem modernen föderalen Land Thüringen.  


Heute würdigt man durchaus die Verdienste der Kleinstaaten, die eine einmalig dichte Kulturlandschaft ausgeprägt haben. Dennoch gilt die Landesgründung 1920 gemeinhin als folgerichtig, wenn nicht überfällig. Seit längerer Zeit hatte es Stimmen gegeben, die den „Thüringer Kleinstaatenjammer“ beklagten. Bis zur Revolution 1848/49 reichten die Forderungen nach einem „einigen Vaterland der Thüringer“ zurück. Dem standen aber insbesondere die Kleinstaaten-Monarchien im Wege, die durchaus in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelt waren.  
Heute würdigt man durchaus die Verdienste der Kleinstaaten, die eine einmalig dichte Kulturlandschaft ausgeprägt haben. Dennoch gilt die Landesgründung 1920 gemeinhin als folgerichtig, wenn nicht überfällig. Seit längerer Zeit hatte es Stimmen gegeben, die den „Thüringer Kleinstaatenjammer“ beklagten. Bis zur Revolution 1848/49 reichten die Forderungen nach einem „einigen Vaterland der Thüringer“ zurück. Dem standen aber insbesondere die Kleinstaaten-Monarchien im Wege, die durchaus in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelt waren.  

Aktuelle Version vom 26. Dezember 2023, 16:44 Uhr

Novemberrevolution und Landesgründung 1918/20

In Thüringen vollzog sich 1918/20 mit dem Ende der Kleinstaaten-Monarchien der epochale Übergang zum modernen föderalen Land.


WappenThüringen1921-33.png

Der 1. Mai 1920 stellt eines der Schlüsseldaten thüringischer Landesgeschichte dar. Per Reichsgesetz entstand an diesem Tag aus den sieben Kleinstaaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß das Land Thüringen als föderales Glied der Weimarer Republik. Dies war die größte politisch-administrative Veränderung in Deutschland zwischen 1866 und 1945. Das Jahr 1920 markiert darüber hinaus die Schwelle zwischen zwei Epochen der Geschichte Thüringens: der jahrhundertelangen, geradezu sprichwörtlichen Kleinstaaterei und dem modernen föderalen Land Thüringen.

Heute würdigt man durchaus die Verdienste der Kleinstaaten, die eine einmalig dichte Kulturlandschaft ausgeprägt haben. Dennoch gilt die Landesgründung 1920 gemeinhin als folgerichtig, wenn nicht überfällig. Seit längerer Zeit hatte es Stimmen gegeben, die den „Thüringer Kleinstaatenjammer“ beklagten. Bis zur Revolution 1848/49 reichten die Forderungen nach einem „einigen Vaterland der Thüringer“ zurück. Dem standen aber insbesondere die Kleinstaaten-Monarchien im Wege, die durchaus in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelt waren.

Erst die Novemberrevolution 1918 mit dem Sturz der Herzöge und Fürsten hatte den Weg für eine Neugestaltung der Region freigemacht. Das Land Thüringen von 1920, das sich als „Freistaat“ (= Republik) bezeichnete und eine moderne parlamentarische Verfassung gab, steht damit für die Vereinigung und Demokratisierung der Region. Im bewussten Rückgriff hierauf gab sich das 1990 entstandene Bundesland in seiner 1993 verabschiedeten Verfassung den Namen Freistaat Thüringen. Entscheidende Voraussetzung für die Landesgründung 1920 war die Umwandlung des Deutschen Kaiserreiches zur Weimarer Republik.

Land der Kleinstaaten

Der Freistaat Thüringen kann auf eine mehr als 1500-jährige Geschichte zurückblicken, die bis zum mächtigen Königreich der Thoringi zurückreicht. Die traditionsreiche Kulturlandschaft war jedoch bis ins 20. Jahrhundert hinein kein einheitliches Staatsgebilde, sondern vielmehr Inbegriff deutscher Kleinstaaterei. Am Vorabend des Ersten Weltkrieges 1914/18 drängten sich neben dem preußischen Regierungsbezirk Erfurt acht Monarchien auf engstem Raum: das Großherzogtum Sachsen (-Weimar-Eisenach), die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg sowie die Fürstentümer Reuß jüngere Linie (Gera), Reuß ältere Linie (Greiz), Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen.

Trotz aller Verdienste besonders im kulturellen Bereich wurden die Kleinstaaten spätestens seit der Revolution von 1848/49 immer wieder vor allem vom linken politischen Spektrum zugunsten eines einheitlichen Thüringens in Frage gestellt. Hauptgrund dafür, dass auch die Liberalen und schließlich selbst Konservative übergreifende Reformen anmahnten, war letztlich neben dem Wunsch nach größeren Wirtschafts- und Verwaltungsräumen die Finanzlage. Doch zu echten Strukturveränderungen sollte es bis zum Ersten Weltkrieg nicht mehr kommen. Mancher Enkel der liberalen Fürsten des 19. Jahrhunderts gab sich unbeeindruckt vom politisch-gesellschaftlichen Wandel im frühen 20. Jahrhundert noch immer als machtvollkommener fürstlicher Landesherr, wobei besonders Großherzog Wilhelm Ernst in Weimar mehr oder weniger zu Recht als negatives Beispiel in die Geschichte eingegangen ist. So geriet der lange Zeit durchaus erfolgreiche „Sonderweg in die Moderne“ im kleinstaatlichen Thüringen schließlich in die Sackgasse.

Die Novemberrevolution 1918

Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges im August 1914 erzeugte auch in Thüringen zunächst eine Welle der nationalen Begeisterung. Die unerwartet lange Dauer des Krieges, die Opfer an den Fronten sowie durch Hunger und Krankheiten an der „Heimatfront“ führten jedoch zu wachsender Kriegsmüdigkeit. Anfangs in den „Burgfrieden“ aller Parteien eingebunden, begannen linke Teile der SPD die Unterstützung des Krieges offen in Frage zu stellen. Hieraus entstand die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), die im April 1917 in Gotha gegründet wurde und dort eine ihrer Hochburgen besaß. Große Streikwellen und immer breitere Unzufriedenheit in der leidenden Bevölkerung signalisierten eine zunehmend kritische Lage, die vom alten monarchischen System nur noch schwer zu beherrschen war.

Die Novemberrevolution begann Ende Oktober 1918 mit der Meuterei von Matrosen der Kriegsmarine. Diese verweigerten angesichts des offenkundig verlorenen Krieges den sinnlosen Befehl eines letzten Kampfes gegen die überlegene britische Flotte. Eines der ersten meuternden Schiffe war die 1909 unter Anwesenheit der thüringischen Fürsten feierlich in Dienst gestellte SMS Thüringen. Wie ein Flächenbrand weitete sich der Kieler Matrosenaufstand in wenigen Tagen über ganz Deutschland aus. Ihren Höhepunkt erreichte die Revolution mit der Abdankung des Kaisers, der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 in Berlin sowie der Regierungsübernahme durch die SPD unter Parteichef Friedrich Ebert.

All dies strahlte natürlich auch auf Thüringen aus. Seit dem 7. November war es zu Unruhen und zur Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten gekommen. Der Ablauf erfolgte dabei vergleichsweise gewaltlos. Wichtige Zentren waren die Residenzstädte und das preußische Erfurt, einzige Industriegroßstadt der Region. Keimzellen der Erhebung in Erfurt, die beispielhaft für viele Städte stehen kann, bildeten die Belegschaften der großen Metall- und Rüstungsbetriebe sowie die Garnison. Bis zuletzt waren die lokalen Spitzen von Gewerkschaften und Sozialdemokratie bemüht, den gewaltsamen Umsturz zu verhindern. Die Unzufriedenheit der Arbeiterschaft ließ sich aber nicht mehr kanalisieren und entlud sich nun in offener Auflehnung.

Am Nachmittag des 8. November begannen die Arbeiter der Maschinenfabrik Hagans in Ilversgehofen und der Gewehrfabrik im Brühl in Anknüpfung an die Kieler Ereignisse den Ausstand. Von Arbeitern weiterer Betriebe begleitet, zogen sie durch die Stadt und sammelten sich am Abend im „Tivoli“, dem Kulturzentrum der Arbeiterbewegung. In der Nacht wurden ein Arbeiterrat und ein Soldatenrat der Erfurter Garnison gebildet. Am Morgen des 9. November besetzte man die Kommandantur am Anger und entwaffnete alle Offiziere. Der Soldatenrat nahm Kontakt zum Arbeiterrat auf.

Parallel hatte der Streik die Arbeiterschaft nahezu aller Betriebe erfasst. 10.00 Uhr versammelte sich auf dem Friedrich-Wilhelmsplatz (Domplatz) eine „nach mehreren Tausenden zählende Menschenmenge“. Vor dieser imposanten Kulisse verkündete der Arbeiter- und Soldatenrat die Ziele der Revolution. Am Ende wurde ein Aufruf verlesen, dem die Menge begeistert zustimmte. Als Ziel steckte sich darin der Rat, umgehend „mit Regierung und Stadtverwaltung in Verbindung zu treten, um die Kontrolle über den gesamten Verwaltungsapparat übernehmen zu können“. Unter Ansprache der „Arbeiter und Bürger Erfurts“ betonte man, die schwere Zeit gemeinsam bewältigen zu wollen.

Diese Haltung hatte in der siegessicheren und auf Frieden hoffenden Arbeiterschaft Zustimmung gefunden. Viele Arbeiter sahen die Revolution auf einem guten Wege. Nicht nur die Monarchie war gestürzt worden, sondern auch alte sozialistische Forderungen wie der Achtstundentag und die Anerkennung der Gewerkschaften waren umgesetzt worden. Der Rat verpflichtete noch am 9. November den preußischen Regierungspräsidenten und den Oberbürgermeister zur Kooperation unter seiner Aufsicht. Hiermit hatte sich die Revolution vorerst gegen die alte Ordnung durchgesetzt, ohne diese zu beseitigen.

Unter ähnlichen Abläufen stand in den Residenzen die Abdankung des jeweiligen Kleinstaatenfürsten im Mittelpunkt der Revolution. Beginnend mit Großherzog Wilhelm Ernst in Weimar zog sich dieser Prozess unter dem Druck der Arbeiter- und Soldatenräte vom 9. bis 25. November hin. Meist lief auch dies in relativ geregelten Bahnen ab, zumal die alten Eliten keinen Widerstand gegen ihre Entmachtung leisteten. So unterzeichnete Wilhelm Ernst die ihm vom Rat vorgelegte Abdankungsurkunde und verließ nach kurzer Internierung im Stadtschloss Weimar Richtung seiner Familiengüter in Schlesien. Die Macht im Lande wurde nun meist gebündelt von Vertretern der gemäßigten Arbeiterbewegung an der Spitze der Räte, wie Staatskommissar August Baudert (SPD) in Weimar.

Mit der Novemberrevolution endete also auch die jahrhundertelange Herrschaft der thüringischen Herzogs- und Fürstenhäuser. Es entstanden nun die Frei- bzw. Volksstaaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha, Sachsen-Coburg (1919 Trennung von Gotha), Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß (1919 Zusammenschluss von Gera und Greiz). Die Länder wurden nach einer Phase provisorischer Regierungsorgane seit November 1918 und freien Landtagswahlen im Frühjahr 1919 von sozialdemokratischen bzw. sozialliberalen Landesregierungen mit entsprechenden Landtagsmehrheiten geführt, die für einen demokratischen Umbau standen. Nur in der USPD-Hochburg Gotha versuchten linksradikale Kräfte ein Rätesystem umzusetzen, was durch eine Reichsexekution im April 1920 endgültig verhindert wurde. An der Spitze der Länder standen meist erfahrene Politiker der Kaiserzeit wie August Baudert und Arnold Paulssen (linksliberale DDP) in Weimar.

Die Weimarer Republik 1919

Grundlage für die Umwandlung der monarchischen Kleinstaaten war die Gesamtentwicklung in Deutschland. Aus dem konstitutionellen Kaiserreich mit seiner obrigkeitsstaatlichen Prägung war eine parlamentarische Demokratie geworden, die Weimarer Republik. Sie wurde anlässlich der Annahme ihrer Verfassung am 31. Juli 1919 von Innenminister Eduard David (SPD) als „demokratischste Demokratie der Welt“ bezeichnet. Ungeachtet des baldigen Untergangs der von Beginn an aus vielfältigen Gründen gefährdeten Republik in der NS-Diktatur 1933 gehört diese zu den wichtigsten demokratischen Traditionen der deutschen Geschichte.

Die Führung der Mehrheits-SPD hatte im Bündnis mit den alten Eliten des Kaiserreiches die Revolution nach dem 9. November 1918 in geordnete Bahnen lenken können. Dies wurde zunächst auch von großen Teilen der Arbeiterschaft mitgetragen. Ein Reichsrätekongress in Berlin entschied sich im Dezember 1918 mit klarer Mehrheit für eine parlamentarische Demokratie und gegen ein sozialistisches Rätesystem nach russischem Vorbild. Die Aufgabe der Verfassungsgebung sollte einer Deutschen Nationalversammlung übertragen werden. Ihre Wahl erfolgte am 19. Januar 1919 mit einem neuen freien Wahlrecht, das erstmals auch Frauen zustand.

Von Februar bis August 1919 rückte Weimar als Tagungsort der Nationalversammlung ins Rampenlicht der internationalen Öffentlichkeit. Die Abgeordneten versammelten sich in der zentral gelegenen, gut zu schützenden Kleinstadt, weil in der Reichshauptstadt Berlin der Bürgerkrieg tobte. Zudem konnte man sich hier auf den „Geist von Weimar“, den humanistischen „Geist der großen Philosophen und Dichter“ berufen, wie Friedrich Ebert in seiner Eröffnungsrede am 6. Februar betonte. Am 31. Juli 1919 wurde nach langen, kontroversen Debatten die Weimarer Reichsverfassung angenommen und am 11. August von Reichspräsident Friedrich Ebert in Schwarzburg im Thüringer Wald unterzeichnet. Thüringen wurde so zum Geburtsort der ersten deutschen Demokratie, das Deutsche Nationaltheater Weimar, Tagungsstätte der Nationalversammlung, zu ihrem Symbolort.

Der Freistaat Thüringen 1920

Nach der Novemberrevolution 1918 stand neben der allgemeinen politischen Entwicklung der Zusammenschluss der Kleinstaaten in Thüringen besonders im Fokus. Die Rufe hiernach waren bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts immer lauter geworden. Insbesondere die Schrift des Meininger Sozialdemokraten Arthur Hofmann „Thüringer Kleinstaatenjammer“ (1906) hatte eine heftige Diskussion angefacht. Der Weltkrieg mit seinem Zwang zu effektiveren Verwaltungsstrukturen trieb die Entwicklung voran, und mit dem Sturz der Monarchien war die wichtigste Hürde gefallen. Die Ära der hieraus entstandenen sieben Frei- bzw. Volksstaaten blieb dementsprechend nur von kurzer Dauer. Neben Schwarzburg-Sondershausen entwickelte man lediglich in Sachsen-Weimar-Eisenach, schon mit Blick auf die mögliche künftige Führungsrolle im vereinigten Thüringen, eine komplexe neue Landesverfassung. Diese war unter Federführung des Jenaer Professors Eduard Rosenthal zustande gekommen.

Die Schaffung eines Einheitsstaates Thüringen stand nun ganz im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussionen. Sie besaß, auch wenn es über die konkrete Umsetzung durchaus Kontroversen gab, gesellschaftsübergreifend große Akzeptanz. Dies wurde u.a. durch den gesamtthüringischen Wahlkreis 36 für die Nationalversammlung untermauert. Bereits Ende 1918 hatten erste Regierungsgespräche über einen Zusammenschluss stattgefunden. Sie führten im Mai 1919 zu einem Gemeinschaftsvertrag als Vorstufe zur staatlichen Einigung. Der Gemeinschaft traten außer Meiningen und Coburg, die aber zumindest an den weiteren Beratungen teilnahmen, alle Kleinstaaten bei. Per Reichsgesetz trat schließlich am 1. Mai 1920 der Freistaat Thüringen ins Leben. Mit seinen 1,6 Millionen Einwohnern und 11.763 km² Fläche gehörte er trotz der territorialen Bündelung weiter zu den kleineren föderalen Ländern in Deutschland.

Einige der Kleinstaaten, besonders Meiningen, hatten zudem in zähen Verhandlungen zu diesem Schritt bewegt werden müssen. Im Falle Coburgs blieben alle Bemühungen vergebens, hier schloss man sich nach einer Volksabstimmung im Juli 1920 dem Freistaat Bayern an. Schwerwiegender war, dass die preußischen Gebiete mit dem traditionellen thüringischen Zentralort Erfurt „Kleinthüringen“ fernblieben. Dies lag sowohl an der Haltung der preußischen Regierung, als auch an der propreußischen Stimmung in großen Teilen der Bevölkerung. Auch wenn es dadurch nicht zur Bildung eines ursprünglich von vielen angestrebten „Großthüringens“ kam, hatte die Region aber doch eine deutliche Vereinheitlichung erfahren. Zu einer vergleichbaren Flurbereinigung sollte es trotz heftiger Reichsreform-Debatten in der Weimarer Republik nicht mehr kommen.

Geführt wurde der neue Freistaat zunächst von einer sozialliberalen Regierung unter dem Vorsitzenden des Staatsministeriums Arnold Paulssen. Diese beruhte wie die „Weimarer Koalition“ in Berlin auf dem Kompromiss von gemäßigter Arbeiterschaft und liberalem Bürgertum. Hauptstadt sowie Regierungs- und Parlamentssitz des neuen Landes wurde Weimar, Landeshauptstadt des größten der bisherigen Kleinstaaten. Regierung und Parlament standen vor der Aufgabe, unter schrittweiser Verschmelzung der jahrhundertelang selbstständigen Gebiete neue staatliche Strukturen zu schaffen. Dies geschah unter anderem mit der 1921 verabschiedeten Landesverfassung, für die wiederum Eduard Rosenthal maßgeblich verantwortlich zeichnete, einer Gebietsreform 1922 sowie zahlreichen (teils heftig umstrittenen) Verwaltungs- und Bildungsreformen.

1921 legte man auch die Staatssymbolik mit den Landesfarben Weiß-Rot und dem Landeswappen fest. Letzteres zeigte in Anknüpfung an die Flagge der USA sieben silberne Sterne für die einstigen Kleinstaaten auf rotem Grund. Dies war in Parlament und Öffentlichkeit durchaus umstritten. Besonders bürgerlich-konservative Kreise hatten den traditionellen rot-silber gestreiften Löwen auf blauem Grund favorisiert, der auf die Landgrafen von Thüringen bis ins 13. Jahrhundert zurückgeht.

Vom Freistaat 1920 zum Freistaat 1990

In bewusstem Rückgriff auf die erste demokratische Landesgründung 1920 gab sich das mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 entstandene Bundesland in seiner Verfassung von 1993 den Namen Freistaat Thüringen. In der Verfassung von 1921 heißt es in § 1: „Das Land Thüringen ist ein Freistaat und ein Glied des Deutschen Reiches.“ Die Verfassung von 1993 formuliert in Artikel 44 ähnlich: „Der Freistaat Thüringen ist ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.“ Der historische Begriff „Freistaat“ rückte nun sogar wie in Bayern und Sachsen zur offiziellen Landesbezeichnung auf.

Allerdings führt kein geradliniger Weg vom Freistaat Thüringen 1920 zu dem von 1990. Schon der Gründungsprozess 1918/20 war alles andere als reibungslos verlaufen und mündete nur in ein „Kleinthüringen“. Im Dritten Reich strebten auch die Nationalsozialisten vergebens nach einer förmlichen Einigung ihres „Mustergaus“, wenngleich Gauleiter und Reichsstatthalter Fritz Sauckel viele Kompetenzen für ganz Thüringen bündeln konnte. 1945 trat unter Besatzungsherrschaft erstmals ein Land Thüringen in etwa dem heutigen Umfang ins Leben, das nunmehr das bisherige Land Thüringen und den Regierungsbezirk Erfurt vereinte. Die Hauptstadtrolle übernahm 1950/51 Erfurt.

Das Land wurde jedoch schon 1952 in der DDR im Rahmen der Einführung des „demokratischen Zentralismus“ zugunsten der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgelöst. Es dauerte fast vier Jahrzehnte, ehe Thüringen mit der deutschen Wiedervereinigung als föderaler Teil der Bundesrepublik wieder Gestalt gewann. Nach intensiver Debatte entschied sich der Landtag 1991 für Erfurt als Landeshauptstadt und Parlamentssitz. Beim Landeswappen griff man auf den Thüringer Löwen zurück, der jedoch in Anknüpfung an 1921 von acht silbernen Sternen für die einstigen Kleinstaaten und die preußischen Gebiete umgeben wurde.

Zugleich spiegelt sich in der wechselhaften Geschichte jenes kleinen Landes im Herzen Deutschlands das „Zeitalter der Extreme“ (Eric Hobsbawm) zwischen Erstem Weltkrieg 1914/18 und Ende des Kalten Krieges um 1990. Schon im Thüringen von 1920 waren die großen politisch-gesellschaftlichen Spannungen der Moderne mit ihren blutigen Kriegen, Bürgerkriegen und Diktaturen angelegt. Nur wenige Wochen vor der Landesgründung hatte es mit dem Kapp-Putsch vom März 1920 einen Gewaltausbruch gegeben, der das politische Klima nachhaltig vergiftete. Es folgten Jahre einer brüchigen Republik mit wechselnden Links- und Rechtsregierungen, der spektakuläre Aufstieg der NSDAP in einem polarisierten Landtag und deren „vorgezogene Machtergreifung“ 1932, die NS-Diktatur, der Zweite Weltkrieg und der SED-Staat, ehe auch in Thüringen die Demokratie sieben Jahrzehnte nach der ersten Landesgründung wieder Einzug hielt.

Text: Steffen Raßloff: Novemberrevolution und Landesgründung 1918/1920 (Thüringen. Blätter zur Landeskunde 116). Erfurt 2016.


Lesetipps:

Beate Häupel: Die Gründung des Landes Thüringen. Staatsbildung und Reformpolitik 1918-1923. Weimar/Köln/Wien 1995.

Bernhard Post und Volker Wahl (Hg.): Thüringen Handbuch. Territorium, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Weimar 1999.

Steffen Raßloff: Geschichte Thüringens. München 2010.

Steffen Raßloff: Mitteldeutsche Geschichte. Sachsen – Sachsen-Anhalt – Thüringen. Leipzig 2016.


Siehe auch: 100 Jahre Freistaat 2020, Geschichte Thüringens, Parteien und Landespolitik 1920-1933, Novemberrevolution in Erfurt