Thueringen Land der Residenzen

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Thüringen - "Land der Residenzen"

Das über Jahrunderte von Kleinstaaten geprägte Thüringen präsentiert sich als "Land der Residenzen" mit einer einmalig dichten Kulturlandschaft.


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Die wettinischen Kurfürsten von Sachsen herrschten einst über einen mächtigen mitteldeutschen Länderkomplex. Auch in Thüringen hatten sie sich nach dem Beerben der Landgrafen 1247 als stärkste Kraft etablieren können. Die Leipziger Teilung 1485 führte allerdings zur Aufspaltung in eine ernestinisch-thüringische und albertinisch-sächsische Linie. Zunächst hatten die Ernestiner die Kurfürsten-Würde inne, nach dem Schmalkaldischen Krieg ging diese 1547 an die Albertiner über. Die nun allein auf Thüringen beschränkten ernestinischen „Herzöge von Sachsen“ splitterte ihren Besitz in bis zu zehn Herrschaften auf. Nach 1826 bestanden schließlich die Herzogtümer Sachsen-Weimar-Eisenach (1815 Großherzogtum), Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.

Neben den Ernestinern gelang es zwei weiteren alten Adelsgeschlechtern, sich als fürstliche Landesherren zu etablieren. Auch die Reußen in Ostthüringen hatten ihre Ländereien zeitweise in zahlreiche Kleinstgebilde aufgeteilt. Seit 1848 bestanden die Fürstentümer Reuß ältere Linie (Greiz) und Reuß jüngere Linie (Gera). Der Besitz der Schwarzburger, benannt nach ihrem Stammsitz im Thüringer Schiefergebirge, unterteilte sich seit 1599 in die Linien Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt. Nur im 17. Jahrhundert kam es zur kurzzeitigen Bildung von Nebenlinien.

Zu den fürstlichen Herrschaften kamen die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das hessische Schmalkalden, die Ländereien des Kurfürsten von Mainz (Erfurt und Eichsfeld) und albertinische Gebiete. Während sich die Kleinstaaten über alle Flurbereinigungen bis zum Wiener Kongress 1815 hinüberretten konnten, gingen die übrigen Gebiete im Königreich Preußen auf. Thüringen war nun zweigeteilt in einen kleinstaatlichen und einen preußischen Bereich mit dem Regierungsbezirk Erfurt. 1920 schlossen sich sieben der Kleinstaaten (außer Coburg) zum Freistaat Thüringen zusammen, 1945 erfolgte die Fusion mit dem preußischen Landesteil. 1952 in der DDR-Zeit in die Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgeteilt, entstand mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 das Bundesland Thüringen.

Die bis ins 20. Jahrhundert bestehenden Kleinstaaten haben den Freistaat Thüringen, wie sich das Land in seiner Verfassung von 1993 in Anknüpfung an 1920 benannte, mit ihrem fürstlichen Repräsentationsbedürfnis deutlich sichtbar geprägt. Heraus ragen buchstäblich die Schlösser der Residenzstädte, angefüllt mit Kunstschätzen und eingebettet in parkumsäumte Ensembles von Palais, Orangerien und Marställen, von Theatern, Museen, Bibliotheken und Archiven. Thüringen verfügt damit als „Land der Residenzen“ über die größte Dichte an fürstlichen Repräsentationsbauten in Deutschland. (Foto: Greiz mit Oberem und Unterem Schloss, Wolfgang Pehlemann)

(Dr. Steffen Raßloff)


Lesetipps:

Steffen Raßloff: Geschichte Thüringens. München 2010.

Steffen Raßloff: Kleine Geschichte Thüringens. Ilmenau 2017.


Siehe auch: Geschichte Thüringens