Basilika

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Basilika

Basilika , (lateinisch basilica), von griechisch basilike stoa, "königliche Halle",

  • ursprünglich Bezeichnung für den am Marktplatz von Athen gelegenen Amtssitz des Archon Basileus. Er war in der Zeit nach der Monarchie der höchste Beamte der Stadt. In Rom bezeichnete man als Basilika große rechteckige, aus drei nebeneinander liegenden Schiffen bestehende Hallen für Versammlungen und Märkte.
  • Abgeleitet von dem antiken Bautyp, bezeichnet Basilika nach katholischen Kirchenrecht eine liturgisch privilegierte Kirche, z. B. die fünf römischen Patriarchal-Basiliken. (Basilica maiores), bzw. große Kirchen von monumentaler Wirkung (Basilica minores).
  • Kirchenbau. Kennzeichen dieses altchristlichen Kirchenbaus ist, dass das Mittelschiff einer drei-, fünf- oder mehrschiffige Kirche höher und oft breiter ist als die Seitenschiffe. Stirnseitig enden die Hauptschiffe gewöhnlich in einer halbrunden Apsis. Das Mittelschiff wird zudem dabei durch eigene Fenster beleuchtet (durchfensterter Obergaden, Lichtgaden).

Wenn über den Seitenschiffen Emporen zu finden sind, nennt man das Ensemble Emporenbasilika. Sind keine Fenster im Mittelschiff vorhanden spricht man von einer Pseudobasilika.

Man unterscheidet daneben die Säulenbasilika (Säulen als Stützen) und die Pfeilerbasilika (Pfeiler als Stützen).

In der Spätgotik verliert die Basilika durch die Hallenkirche, in Renaissance und Barock durch Zentralbau und Saalkirche an Bedeutung.