Augustiner-Chorherren

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Augustiner-Chorherren

(Ordo Canonicorum Regularium Sancti Augustini CRSA)


Die Regel des hl. Augustinus wurde im 10. Jahrhundert die bevorzugte Richtlinie für die vita canonica der Regularkanoniker.

Als eigener Orden traten die Augustiner-Chorherren erst 1089 durch päpstliches Privileg in Erscheinung, um sie von den anderen regulierten Kanonikern (insbesondere der Aachener Regel) zu unterscheiden.

Bereits im frühen 12. Jahrhundert entstand innerhalb des Ordens, beeinflusst durch die Zisterzienser, ein Reformzweig. Aus diesem ordo novus der Augustiner-Chorherren entstand der Orden der Prämonstratenser.

Augustiner-Chorherren trugen keine Mönchstracht (Habit, Skapulier, Kukulle), sondern den Talar, dazu die Albe bzw. das Rochett, darüber das Almutium bzw. die Mozetta mit dem Birett und die Cappa?.

Anstelle des Dormitorium wurde bei den Chorherren schon bald die einzelne Zelle üblich, um Lektüre und Studium zu erleichtern. Im Gegensatz zum Mönch wurde der Chorherr als Herr angesprochen. Üblich war auch die Bezeichnung Stift anstelle von Kloster.

Die Säkularisationen des 18. und 19. Jahrhunderts überlebten nur wenige der alten Chorherrenstifte. Die Kongregationen sind seit 1959 in der Konförderation der Regularkleriker vom hl. Augustinus unter einem auf Zeit gewählten Abt-Primas vereint.