Digitalisierung Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Mitteilungen(alt).jpg|200px|right]]Die alte Reihe der traditionsreichen wissenschaftlichen Zeitschrift '''[[Publikationen_des_Erfurter_Geschichtsvereins|Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt]]''' wurde von der SLUB Dresden digitalisiert.
[[Datei:Mitteilungen(alt).jpg|200px|right]]Die "alte Reihe" der traditionsreichen wissenschaftlichen Zeitschrift '''[[Publikationen_des_Erfurter_Geschichtsvereins|Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt]]''' wurde von der SLUB Dresden digitalisiert.


Die digitalisierten Bände finden sich im Online-Katalog der ''Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden'' unter dieser Adresse:
Die digitalisierten Bände finden sich im Online-Katalog der ''Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden'' unter dieser Adresse:

Version vom 24. September 2013, 08:17 Uhr

Digitalisierung der Mitteilungen des Geschichtsvereins

Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden digitalisiert Zeitschrift des Geschichtsvereins


Mitteilungen(alt).jpg

Die "alte Reihe" der traditionsreichen wissenschaftlichen Zeitschrift Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt wurde von der SLUB Dresden digitalisiert.

Die digitalisierten Bände finden sich im Online-Katalog der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden unter dieser Adresse:

http://digital.slub-dresden.de/id349714819

Frei zugänglich und benutzerfreundlich können dort die eingescannten originalen Bände unserer Zeitschrift von 1865 bis zum Jahre 1900 Seite für Seite durchgeblättert werden.

Die Digitalisierung bis zum Band 53 (1940) wird derzeit von der Bibliothek in Abstimmung mit dem Geschichtsverein fortgeführt, eine Reihe jüngerer Bände sind bereits hinzugefügt.

Hintergrund hierfür ist das geltende Urheberrecht, das Werke bis zu 70 Jahre nach dem Tod eines Autors schützt. Mit der erfolgten Einverständniserklärung des Vereins, der über die Rechte an den "alten" Mitteilungen verfügt, ist diese Hürde aus dem Wege geräumt worden.

(Dr. Steffen Raßloff)


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