Digitalisierung Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt: Unterschied zwischen den Versionen

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Frei zugänglich und benutzerfreundlich können dort die eingescannten originalen Bände unserer Zeitschrift von 1865 bis zum Jahre 1900 Seite für Seite durchgeblättert werden.  
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Eine Fortführung der Digitalisierung ist derzeit laut Bibliothek leider nicht geplant. Hintergrund hierfür ist das geltende Urheberrecht, dass Werke bis zu 70 Jahre nach dem Tod eines Autors schützt.  Da eine Rechteprüfung im Einzelfall nicht vorgenommen werden kann, digitalisiert die SLUB Zeitschriften nur bis 1900.
Die Fortführung der Digitalisierung bis zum Band 53 (1940) wird derzeit von der Bibliothek in Abstimmung mit dem Geschichtsverein vorbereitet. Hintergrund hierfür ist das geltende Urheberrecht, dass Werke bis zu 70 Jahre nach dem Tod eines Autors schützt.  Mit der erfolgten Einverständniserklärung des Vereins, der über die Rechte an den "alten" Mitteilungen verfügt, ist diese Hürde aus dem Wege geräumt worden.
 
('''[[Steffen Raßloff|Dr. Steffen Raßloff]]''')






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Version vom 13. Juni 2013, 12:50 Uhr

Digitalisierung der Mitteilungen des Geschichtsvereins

Mitteilungen(alt).jpg

Die alte Reihe der traditionsreichen wissenschaftlichen Zeitschrift Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt wurde von der SLUB Dresden digitalisiert.

Die digitalisierten Bände finden sich im Online-Katalog der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden unter dieser Adresse:


http://digital.slub-dresden.de/id349714819


Frei zugänglich und benutzerfreundlich können dort die eingescannten originalen Bände unserer Zeitschrift von 1865 bis zum Jahre 1900 Seite für Seite durchgeblättert werden.

Die Fortführung der Digitalisierung bis zum Band 53 (1940) wird derzeit von der Bibliothek in Abstimmung mit dem Geschichtsverein vorbereitet. Hintergrund hierfür ist das geltende Urheberrecht, dass Werke bis zu 70 Jahre nach dem Tod eines Autors schützt. Mit der erfolgten Einverständniserklärung des Vereins, der über die Rechte an den "alten" Mitteilungen verfügt, ist diese Hürde aus dem Wege geräumt worden.

(Dr. Steffen Raßloff)


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